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1. Anspruchsberechtigung

Sie müssen in Ihrer Gerichtsbarkeit volljährig sein, um die Dienste nutzen zu können, es sei denn, Ihr Elternteil oder Erziehungsberechtigter stimmt diesen Bedingungen in Ihrem Namen zu und erteilt Ihnen die Erlaubnis zur Nutzung der Dienste. Wenn Sie diesen Bedingungen im Namen einer Organisation oder Körperschaft zustimmen, sichern Sie zu, dass Sie dazu berechtigt sind. Sie können nicht auf die Dienste zugreifen oder sie nutzen, wenn Sie nach geltendem Recht vom Empfang der Dienste ausgeschlossen sind oder zuvor von den Diensten suspendiert oder entfernt wurden.

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